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Müllheim | Finanzamt Müllheim

Finanzamt Müllheim

Das Finanzamt Müllheim ist eine Behörde des Bundeslandes Baden-Württemberg mit Sitz in Müllheim. Übergeordnete Aufsichtsbehörde des Finanzamtes Müllheim sind die Oberfinanzdirektion Karlsruhe und das Finanzministerium Baden-Württemberg. Die Aufgabe des Finanzamts Müllheim ist in der Regel für die Verwaltung der Steuerarten Einkommensteuer mit Lohnsteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Kraftfahrzeugsteuer und Grunderwerbsteuer zuständig. Die Einkommen-, Kraftfahrzeugs-, Körperschaft- und Umsatzsteuer, die das Finanzamt Müllheim erhebt, sind Gemeinschaftssteuern, die sowohl dem Land als auch dem Bund zufließen. Die Grunderwerbsteuer steht dem Land Baden-Württemberg zu und kann es den Kommunen direkt weiterreichen. Das Finanzamt Müllheim ermittelt zudem für die Kommunen die Bemessungsgrundlagen für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Das sind Steuern, die von den Kommunen selbst erhoben werden. Das Finanzamt ermittelt jährlich aufgrund der Angaben der Bürger, aus Steuererklärungen oder anderen Informationen, die Besteuerungsgrundlagen. Dann setzt das Finanzamt Müllheim die jeweiligen Steuern fest, was in der Regel in Form eines Steuerbescheids geschieht und erhebt sie im Anschluss daran. Der Finanzamtsbezirk Müllheim umfasst einen großen Teil des Markgräflerlands. Insgesamt umfasst der Finanzamtsbezirk 17 Gemeinden. Es handelt sich um die Gemeinden Auggen, Bad Bellingen, Bad Krozingen, Badenweiler, Ballrechten-Dottingen, Buggingen, Ehrenkirchen, Eschbach im Markgräflerland, Hartheim am Rhein, Heitersheim, Malsburg-Marzell, Müllheim, Münstertal (Schwarzwald), Neuenburg, Schliengen, Staufen im Breisgau und Sulzburg.

Finanzamt Müllheim

Goethestraße 11

79379 Müllheim

finanzamt-bw.fv-bwl.de/fa_muellheim

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