Ortsverwaltungen Freiburg
Seit Beginn der 1970er gilt heutigen Stadtteilen und ehemals selbständigen Gemeinden Freiburg-Ebnet, Freiburg-Hochdorf, Freiburg-Tiengen, Freiburg-Kappel, Freiburg-Lehen, Munzingen, Opfingen und Waltershofen die Ortschaftsverfassung mit Ortschaftsrat, Ortsvorsteher und örtlicher Verwaltung. Die Ortschaftsräte werden bei der Kommunalwahl von der Bürgerschaft der jeweiligen Ortschaft auf fünf Jahre gewählt und haben ein Anhörungs- und Vorschlagsrecht bei allen wichtigen Aufgaben der Ortschaft. Für den bereits in den 1938 nach Freiburg eingemeindeten Ortsteil Freiburg St. Georgen besteht ein Gemeindesekretariat, welches verschiedene Aufgaben der Verwaltung wahrnimmt. Die Ortsvorsteher sind Vorsitzende der Ortschaftsräte und leiten im Auftrag des Freiburger Oberbürgermeisters die Ortsverwaltungen. Sie werden vom Gemeinderat auf Vorschlag des Ortschaftsrates jeweils für die Amtszeit der Ortschaftsräte gewählt und haben eine beratende Stimme im Gemeinderat. Den Ortsverwaltungen sind einige Aufgaben der Stadtverwaltung übertragen. Dazu gehören unter anderem An-, Ab- und Ummeldungen, standesamtliche Beurkundungen und Trauungen, Ausstellung von Ausweisen und Pässen, öffentliche Beurkundungen und Beglaubigungen.Anzeige