Kurfürstentum Baden
Als Kurfürstentum Baden bezeichnet man ein Territorium im Heiligen Römischen Reich, das von 1803 bis 1806 unter dem Markgraf Karl Friedrich von Baden (1728 - 1811) Bestand hatte. Der Markgraf trug in jener Zeit auch den Titel eines Kurfürsten. Kurfürsten waren Fürsten des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, denen das Recht zur Wahl des Römischen Königs zustand. Ausgangpunkt für die Entwicklung von der Markgrafschaft zum Kurfürstentum war Reichsdeputationshauptschluss im Jahr 1803. Als Reichsdeputationshauptschluss bezeichnet man der letzten außerordentlichen Reichsdeputation vom 25. Februar 1803, der eine territoriale Neuordnung des Heiligen Römischen Reiches nach sich zog. Für die ehemalige Markgrafschaft Baden führte der Reichsdeputationshauptschluss zu erheblichen territorialen Veränderungen. Als Entschädigung für den Verlust der linksrheinischen Gebiete an Frankreich erhielt das neue Kurfürstentum Baden rechtsrheinische Teile der Kurpfalz, wo unter anderem die Orte Mannheim und Heidelberg liegen. Dazu kam der rechtsrheinische Besitz des Fürstbistums Konstanz, des Fürstbistums Basel, des Erzbistums Straßburg und des Bistums Speyer. Außerdem wurden die Reichsstädte der Ortenau wie Offenburg, Zell am Harmersbach und Gengenbach sowie das Reichstal Harmersbach dem Kurfürstentum Baden zugeschlagen. Am Bodensee kam der Linzgau mit den Städten Überlingen und Pfullendorf hinzu. Dazu erhielt Baden die Gebiete vieler Abteien und Stifte mit kleinen Herrschaftsgebieten. Als das Kurfürstentum im Jahre 1806 die Rheinbundakte unterzeichnete und damit die Auflösung des Heiligen Römischen Reiches mittrug, wurde die Kurwürde wieder hinfällig und das Kurfürstentum Baden in ein Großherzogtum unter Napoleons Gnaden umgewandelt.Anzeige