Volkstrauertag
Als Volkstrauertag bezeichnet man einen Gedenktag für die gefallenen deutschen Soldaten der beiden Weltkriege. Der Gedenktag wird immer zwei Sonntage vor dem 1. Advent begangen. Der Volkstrauertag ist kein gesetzlicher Feiertag in Deutschland, aber ein stiller Feiertag. Er wurde 1919 vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge als Gedenktag für die gefallenen deutschen Soldaten des Ersten Weltkrieges vorgeschlagen und im Jahr 1922 fand erstmals eine Gedenkstunde im damaligen Reichstag statt.Anzeige