Finanzamt Stuttgart
Das Finanzamt Stuttgart ist eine Behörde des Bundeslandes Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart. Insgesamt gliedert sich das Finanzamt in Stuttgart in mehrere Bereiche, in Stuttgart I, Stuttgart II, Stuttgart III, Stuttgart IV und Finanzamt Stuttgart-Körperschaften. Übergeordnete Aufsichtsbehörde der einzelnen Finanzämter in Stuttgart sind die Oberfinanzdirektion Karlsruhe und das Finanzministerium Baden-Württemberg. Die Aufgabe der Stuttgarter Finanzämter ist in der Regel die Verwaltung der Steuerarten Einkommensteuer mit Lohnsteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Kraftfahrzeugsteuer und Grunderwerbsteuer. Die Einkommen-, Kraftfahrzeugs-, Körperschaft- und Umsatzsteuer, die die Finanzämter in Stuttgart erheben, sind Gemeinschaftssteuern, die sowohl dem Land als auch dem Bund zufließen. Die Grunderwerbsteuer steht dem Land Baden-Württemberg zu und kann es den Kommunen direkt weiterreichen. Das Stuttgarter Finanzämter ist ermitteln zudem die Bemessungsgrundlagen für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Das sind Steuern, die von den Kommunen selbst erhoben werden. Die Finanzämter ermitteln jährlich aufgrund der Angaben der Bürger, aus Steuererklärungen oder anderen Informationen, die Besteuerungsgrundlagen. Dann setzt das Finanzamt Stuttgart die jeweiligen Steuern fest, was in der Regel in Form eines Steuerbescheids geschieht und erhebt sie im Anschluss daran.Anzeige