Hatzenweier Ottersweier
Hatzenweier ist ein Wohnplatz der Gemeinde Ottersweier. Ein Wohnplatz wie Hatzenweier ist allgemein ein von Menschen dauerhaft bewohnter Ort. Mit Ottersweier gehört Hatzenweier zum Landkreis Rastatt im Bundesland Baden-Württemberg. Das Dorf liegt nordwestlich von Ottersweier in der Niederung und wird vom Kernort durch Gewerbegebiet getrennt. Schriftlich erschien Hatzenweier erstmals 1366 als "Hatzenwilre". Ursprünglich Besitz der Herren von Eberstein und windeckisches Lehen, gab es bis ins 20. Jahrhundert ein Oberhatzenweiler und Unterhatzenweiler und es kam immer wieder als Grenzort zu Streitigkeiten der regionalen Herrscherhäuser. So machten sowohl die Markgrafschaft Baden als auch die kaiserliche Landvogtei Ansprüche über den Ort geltend. Oberhatzenweier gehörte dann ab 1530 im Rahmen des Ortenauer Herrschaftsvertrags herrschaftlich zur Landvogtei Ortenau und Unterhatzenweier zur oberen Markgrafschaft. Der durch den Ort fließende Sulzbach bildete die lange Zeit die Grenze. Mit der Entstehung des Großherzogtums Baden war Oberhatzenweier bereits Teil der Gemeinde Ottersweier, Unterhatzenweier blieb bis 1935 eigenständige Gemeinde und kam durch eine angeordnete Eingemeindung nach Ottersweier.Anzeige