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Malterdingen | Schlüpfingerhof

Schlüpfingerhof

Als Schlüpfingerhof bezeichnet man einen Wohnplatz von Malterdingen. Ein Wohnplatz wie Schlüpfingerhof ist allgemein ein von Menschen dauerhaft bewohnter Ort. Mit Malterdingen gehört Schlüpfingerhof zum Emmendingen im Bundesland Baden-Württemberg. Urkundlich erschien "Slupfingen" erstmals im Jahr 1317. Der Grabhügel Pfannenstiel Malterdingen lässt allerdings auf eine tausendjährige Besiedlungsgeschichte schließen. Das Kloster Tennenbach hatte hier im 14. Jahrhundert Einkünfte, die es von Heinrich von Teningen erworben hatte. Nachdem Schlüpfingerhof 1469 im Krieg zerstört wurde war und die Bewohner ihn nicht mehr aufbauen wollten, kaufte Malterdingen die Liegenschaften, die Grundherrschaftsrechte blieben aber weiterhin bei Tennenbach. Nach der Auflösung des Klosters Tennenbach übereignet der Markgraf Karl Friedrich von Baden im Jahre 1809 den Künzlisberg Wald und den Gutswald mit dem Schlüfpinger Hof der Gemeinde Malterdingen. Im Jahr 1875 wird dem damaligen Hofgutpächter die Erlaubnis zur Ausübung einer Schankwirtschaft erteilt.

Schlüpfingerhof

79364 Malterdingen

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