Ortsverwaltung Waltershofen
Waltershofen ist seit dem 01. Juli 1972 ein Stadtteil von Freiburg im Breisgau und besitzt seither eine Ortsverwaltung. Um eine gewisse Selbständigkeit zu bewahren, gilt seit der Eingemeindung eine Ortschaftsverfassung für Waltershofen. Sinn und Zweck einer Ortschaftsverfassung ist, die Verwaltung der Gesamtstadt Freiburg zu dezentralisieren und den Bürgern aus Waltershofen ortsnah politische Beteiligung zu ermöglichen und die Entwicklung Waltershofens dezentral selbst zu gestalten. Gleichzeitung mit der Wahl des Freiburger Gemeinderats wählen die Bürger in Waltershofen ihren Ortschaftsrat. Die Ortschaftsräte werden auf fünf Jahre gewählt und haben ein Anhörungs- und Vorschlagsrecht bei allen wichtigen Belangen, die den Stadtteil Waltershofen betreffen. Der Ortschaftsrat wird von einem Ortsvorsteher geführt, der zuvor vom Gemeinderat auf Vorschlag des Ortschaftsrates gewählt wird. Über amtliche und kirchliche Nachrichten aus Waltershofen sowie Neuigkeiten aus den Vereinen informiert jede Woche das Mitteilungsblatt Waltershofen der Ortsverwaltung. Die Ortsverwaltung mit Sitz im Rathaus Waltershofen in Waltershofen kann verschiedene Aufgaben selbst durchführen. Dazu gehören unter anderem standesamtliche Beurkundungen und Trauungen, die Ausstellung von Ausweisen und Pässen, An-, Ab- und Ummeldungen, Grundbuch-Geschäfte, öffentliche Beurkundungen oder Beglaubigungen.Anzeige