Bundesstraßen in Deutschland
Als Bundesstraßen werden in Deutschland Fernstraßen bezeichnet. Sie dienen in erster Linie dem überregionalen Verkehr, werden oft auch Überlandstraßen genannt. Zusammen mit den Autobahnen, Landesstraßen und Kreisstraßen bilden die Bundesstraßen das übergeordnete Straßennetz. Im Unterschied zur Autobahn dienen Bundesstraßen nicht ausschließlich dem Schnellverkehr mit Kraftfahrzeuge, sondern sind für allen Verkehr zugelassen. Bundesstraßen werden im Allgemeinen durchnummeriert, z.B. als Bundesstraße 31 (B31) oder Bundesstraße 27 (B27). Die üblichen Geschwindigkeitsbegrenzungen für motorisierte Fahrzeuge auf Bundesstraßen betragen innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h, außerhalb geschlossener Ortschaften 100 km/h, sofern nichts anderes ausgeschildert ist. Die Zuständigkeit über die Bundesstraßen liegt grundsätzlich beim Bund. In Baden-Württemberg unter anderem übernimmt die Straßenbauverwaltung als Teil des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg des Bundeslandes im Rahmen der Auftragsverwaltung des Bundes die Planung, den Bau und den Betrieb der Bundesstraßen.Siehe auch ...
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