Tag der Deutschen Einheit
Der 3. Oktober - der Tag der Deutschen Einheit - ist ein gesetzlicher Feiertag der Bundesrepublik Deutschland. Als "Tag der Deutschen Einheit" ist der dritte Oktober im Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der damaligen Regierung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) festgehalten worden. In dem Vertrag heißt es wörtlich: "Der 3. Oktober ist als Tag der Deutschen Einheit gesetzlicher Feiertag". Diese Regelung galt erstmals im Oktober 1990. Gleichzeitig wurde damit der 17. Juni, mit dem in der so genannten alten Bundesländern an den Aufstand des Jahres 1953 in Ost-Berlin gedacht wurde, als Feiertag abgeschafft und zum normalen Arbeitstag erklärt. Zugleich wurde das entsprechende Gesetz aufgehoben.Anzeige