Reichsburg
Reichsburgen waren einst die Burgen des Königs. Sie dienten ihm zum Schutz seiner Ministerialen, seiner Herrschaft und seiner Ländereien. Auf ihnen wurde auch Gericht gehalten. Typisch für Reichsburgen ist auch, dass sie nicht dem König als Privatperson gehören, sondern mit dessen Abdankung oder Tod an den Nachfolger im Amt gehen.Anzeige