Ganerbenburg
Als Ganerbenburg bezeichnet man eine Burg, in der oft mehrere Familie lebten und die auf mehrere Eigentümer aufgeteilt war. Der nahestehende Begriff Ganerbenverbindung beschreibt den Umstand, dass wenn ein Lehnserbe starb, das Burglehen den übrigen Burgmännern desselben Schlosses zufiel. Ganerbenburgen entstanden oft durch die als Ganerbschaft geregelte Erbteilungen, die nur ein gemeinsames Verfügen über das Familienvermögen möglich machten. Viele Ganerbenburgen waren nicht als solche gebaut worden, weshalb, je weiter das Mittelalter fortschritt, um so mehr der auf einer Ganerbenburg lebenden Familien verarmten. Um ihre Burgen halten zu können mussten sie Anteile der Burg an andere Feudalherren, reiche Ritter, eigene Familienmitglieder oder Bürger verkaufen. Doch wesentlich öfters gab es streit unter den Familien, die auf einer Ganerbenburg lebten. Diese Dauerfehden unter den Adligen führten nicht selten zum Niedergang dieser Adelsgeschlechter. Manchmal führte es auch zum Bau einer neuen Burg, wie z.B. bei der Burg Altwindeck bei Bühl und Neuwindeck bei Lauf. Ein typisches Merkmals einer Ganerbenburg ist unter anderem das Vorhandensein von gleich zwei Wohn- und Wehrtürmen, wie man es noch bei den Roggenbacher Schlösser im Südschwarzwald vorfindet.Anzeige