Badisches Landrecht
Das 1809 verkündete und 1810 in Kraft getretene und bis zur Einführung des deutschen BGB am 1.1.1900 gültige Badische Landrecht war eine auf die badischen Verhältnisse angepasste Fassung des französischen Code civil von 1804. Es war eines der damals weltweit fortschrittlichsten Gesetzbücher. Das erste gedruckte knapp 760 Seiten dicke Werk mit dem Titel "Code Napoléon: mit Zusäzen und Handelsgesezen als "Land-Recht für das Großherzogthum Baden" erschien 1809, herausgegeben von der Hofbuchdruckerei Müller aus Karlsruhe. Das Badische Landrecht bildete zu Beginn des 19. Jahrhunderts die Grundlage des Rechtswesen im neu gebildeten Großherzogtum Baden. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts war die alte Markgrafschaft Baden zum Großherzogtum aufgestiegen. Gleichzeitig war das Staatsgebiet um ein Vielfaches vergrößert und es bot ein buntes Bild an geschichtlich unterschiedlich gewachsenen Traditionen und Rechtsordnungen.Daher war es ein vorrangige Aufgabe des Großherzogs, das zusammengewürfelte Land zu einem gemeinsamen Staatswesen zu verschmelzen. So schufen Großherzog Karl Friedrich und seine Berater als erstes einen dreistufigen Gerichtsaufbau für das ganze Land und es wurden einheitliche Gesetze eingeführt. Auf dem wichtigen Gebiet des bürgerlichen Rechts übernahm Baden das moderne französische Gesetzbuch - Code Napoléon oder auch Code Civil genannt. Dies war auch eine Folge der Nähe zwischen dem Haus Baden und Kaiser Napoleon Bonaparte. Nachdem der Karlsruher Staatsrat Brauer den Gesetzesartikeln Zusätze angefügt hatte, die der "hierländischen Landesart und Sitte" Rechnung trugen, wurde der Code Napoléon mit Zusätzen und Handelsrecht als Landrecht für das Großherzogtum Baden 1809 verkündet und 1810 wirksam.
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