Badischer Landtag
Als Badischer Landtag bezeichnet man im Allgemeinen das Parlament des Landes Baden, das sich in drei Politische Epochen gliedern lässt und sich daher auch unterschiedlich zusammensetzte. Von 1818 bis 1918 gab es im Großherzogtum Baden die Badische Ständeversammlung, die im Ständehaus in Karlsruhe zusammentraf. Von 1919 bis 1933 tagte der Landtag der Republik Baden in Karlsruhe und von 1947 bis 1952 gab es einen eigenen badisches Landtag des Bundeslandes Baden (Südbaden), der in Freiburg seinen Sitz hatte.Anzeige