Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Emmendingen
Am 1.
Januar 1973 wurde
Emmendingen zur Großen Kreisstadt erhoben.
Emmendingen und die Gemeinden
Freiamt,
Malterdingen,
Sexau und
Teningen schlossen sich darüber hinaus am 21.
März 1974 zu einer Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft innerhalb des
Landkreises Emmendingen zusammen. Der Verband erledigt für seine Mitgliedsgemeinden verwaltungsmäßige Aufgaben, die ihm durch die Verbandssatzung bzw. durch Gesetz übertragen sind. Die
Verwaltungsgemeinschaft Emmendingen erledigt seither für die Nachbargemeinden unter anderem Maßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz und erfüllt Aufgaben der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan). Ein Ausschuss aus Vertretern aller Orte entscheidet über die Erfüllungsaufgaben.
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