Finanzamt Schwetzingen
Das Finanzamt Schwetzingen ist eine Behörde des Bundeslandes Baden-Württemberg mit Sitz in Schwetzingen. Übergeordnete Aufsichtsbehörde des Finanzamtes Schwetzingen sind die Oberfinanzdirektion Karlsruhe und das Finanzministerium Baden-Württemberg. Die Aufgabe des Finanzamts Schwetzingen ist in der Regel für die Verwaltung der Steuerarten Einkommensteuer mit Lohnsteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Kraftfahrzeugsteuer und Grunderwerbsteuer zuständig. Die Einkommen-, Kraftfahrzeugs-, Körperschaft- und Umsatzsteuer, die das Finanzamt Schwetzingen erhebt, sind Gemeinschaftssteuern, die sowohl dem Land als auch dem Bund zufließen. Die Grunderwerbsteuer steht dem Land Baden-Württemberg zu und kann es den Kommunen direkt weiterreichen. Das Finanzamt Schwetzingen ermittelt zudem für die Kommunen die Bemessungsgrundlagen für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Das sind Steuern, die von den Kommunen selbst erhoben werden. Das Finanzamt ermittelt jährlich aufgrund der Angaben der Bürger, aus Steuererklärungen oder anderen Informationen, die Besteuerungsgrundlagen. Dann setzt das Finanzamt Schwetzingen die jeweiligen Steuern fest, was in der Regel in Form eines Steuerbescheids geschieht und erhebt sie im Anschluss daran. Das nordbadische Finanzamt Schwetzingen liegt im Herzen der Kurpfalz. Der Amtsbezirk erstreckt sich auf den südwestlichen Rhein-Neckar-Kreis mit den Großen Kreisstädten Schwetzingen und Hockenheim, sowie den 7 Gemeinden Brühl, Ketsch, Plankstadt, Oftersheim, Neulußheim, Altlußheim und Reilingen.Anzeige