Grenzübergang Schwanau-Nonnenweier
Am Grenzübergang Schwanau-Nonnenweier kann die deutsch-französische Grenze legal über die Landstraße L100 durchfahren werden. Verantwortlich für den Grenzübergang auf der deutschen Seite ist die deutsche Bundespolizei, früher unter dem Namen Bundesgrenzschutz bekannt. Grenzübergänge dienen grundsätzlich einem geregelten Grenzübertritt und der routinemäßigen Kontrolle des Personen- und Güterverkehrs. Der Grenzübergang Schwanau-Nonnenweier ist Teil der 448 Kilometer langen Staatsgrenze zwischen Deutschland und Frankreich, die hier durch den Fluss Rhein in der Mitte der Rheinbrücke Ottenheim am Stauwehr Ottenheim gebildet wird. Die Grenze beim Grenzübergang Schwanau-Nonnenweier geht im Wesentlichen auf die vereinbarte Grenzlinie im Rahmen des Zweiten Pariser Frieden von 1815 zurück. Im Frieden von Frankfurt 1871 wurde die Grenzlinie durch die Annexion Elsass-Lothringens zeitweise zugunsten des Deutschen Reiches nach Westen und 1920 im Friedensvertrag von Versailles zugunsten Frankreichs wieder nach Osten verschoben. Von 1940 bis 1944 war mit der Besetzung Frankreichs das Elsass einer deutschen Zivilverwaltung unterstellt. Bereits 1985 unterzeichneten Deutschland und Frankreich sowie weitere Länder im luxemburgischen Ort Schengen ein Abkommen, dass den schrittweisen Abbau der Personenkontrollen an den Grenzen der Unterzeichnerstaaten gemeinsam regelt. Am Grenzübergang Schwanau-Nonnenweier wurden die Grenzkontrollen schließlich 1995 eingestellt.Anzeige