Finanzamt Rastatt
Das Finanzamt Rastatt ist eine Behörde des Bundeslandes Baden-Württemberg mit Sitz in Rastatt. Übergeordnete Aufsichtsbehörde des Finanzamtes Rastatt sind die Oberfinanzdirektion Karlsruhe und das Finanzministerium Baden-Württemberg. Die Aufgabe des Finanzamts Rastatt ist in der Regel für die Verwaltung der Steuerarten Einkommensteuer mit Lohnsteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Kraftfahrzeugsteuer und Grunderwerbsteuer zuständig. Die Einkommen-, Kraftfahrzeugs-, Körperschaft- und Umsatzsteuer, die das Finanzamt Rastatt erhebt, sind Gemeinschaftssteuern, die sowohl dem Land als auch dem Bund zufließen. Die Grunderwerbsteuer steht dem Land Baden-Württemberg zu und kann es den Kommunen direkt weiterreichen. Das Finanzamt Rastatt ermittelt zudem für die Kommunen die Bemessungsgrundlagen für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Das sind Steuern, die von den Kommunen selbst erhoben werden. Das Finanzamt ermittelt jährlich aufgrund der Angaben der Bürger, aus Steuererklärungen oder anderen Informationen, die Besteuerungsgrundlagen. Dann setzt das Finanzamt Rastatt die jeweiligen Steuern fest, was in der Regel in Form eines Steuerbescheids geschieht und erhebt sie im Anschluss daran. Der Amtsbezirk des Finanzamtes Rastatt umfasst 17 Gemeinden.Anzeige