Grenzübergang Kappel-Rhinau
Am Grenzübergang Kappel-Rhinau kann die deutsch-französische Grenze legal überquert werden. Verantwortlich für den Grenzübergang auf der deutschen Seite ist die deutsche Bundespolizei, früher unter dem Namen Bundesgrenzschutz bekannt. Grenzübergänge dienen grundsätzlich einem geregelten Grenzübertritt und der routinemäßigen Kontrolle des Personen- und Güterverkehrs. Der Grenzübergang Kappel-Rhinau ist Teil der 448 Kilometer langen Staatsgrenze zwischen Deutschland und Frankreich, die hier durch den Fluss Rhein in der Mitte gebildet wird. Eine Überquerung der Grenze ist durch die Rheinfähre Rhénanus möglich, die vom Elsass betrieben wird und kostenlos ist. Die Grenze beim Grenzübergang Kappel-Rhinau geht im Wesentlichen auf die vereinbarte Grenzlinie im Rahmen des Zweiten Pariser Frieden von 1815 zurück. Im Frieden von Frankfurt 1871 wurde die Grenzlinie durch die Annexion Elsass-Lothringens zeitweise zugunsten des Deutschen Reiches nach Westen und 1920 im Friedensvertrag von Versailles zugunsten Frankreichs wieder nach Osten verschoben. Von 1940 bis 1944 war mit der Besetzung Frankreichs das Elsass einer deutschen Zivilverwaltung unterstellt. Bereits 1985 unterzeichneten Deutschland und Frankreich sowie weitere Länder im luxemburgischen Ort Schengen ein Abkommen, dass den schrittweisen Abbau der Personenkontrollen an den Grenzen der Unterzeichnerstaaten gemeinsam regelt. Am Grenzübergang Kappel-Rhinau wurden die Grenzkontrollen schließlich 1995 eingestellt.Anzeige