Ortsverwaltung Munzingen
Munzingen ist seit dem 01. Juli 1973 ein Stadtteil von Freiburg im Breisgau und besitzt eine Ortsverwaltung. Um eine gewissen Selbständigkeit zu bewahren, gilt seit der Eingemeindung eine Ortschaftsverfassung für Munzingen. Sinn und Zweck einer Ortschaftsverfassung ist, die Verwaltung der Gesamtstadt Freiburg zu dezentralisieren und den Bürgern aus Munzingen ortsnah politische Beteiligung zu ermöglichen und die Entwicklung Munzingens dezentral selbst zu gestalten. Gleichzeitung mit der Wahl des Freiburger Gemeinderats wählen die Bürger in Munzingen ihren Ortschaftsrat. Die Ortschaftsräte werden auf fünf Jahre gewählt und haben ein Anhörungs- und Vorschlagsrecht bei allen wichtigen Belangen, die den Stadtteil Munzingen betreffen. Der Ortschaftsrat wird von einem Ortsvorsteher geführt, der zuvor vom Gemeinderat auf Vorschlag des Ortschaftsrates gewählt wird. Über amtliche und kirchliche Nachrichten aus Munzingen sowie Neuigkeiten aus den Vereinen informiert jede Woche das Nachrichtenblatt der Ortsverwaltung. Die Ortsverwaltung in Munzingen kann verschiedene Aufgaben selbst durchführen. Dazu gehören unter anderem standesamtliche Beurkundungen und Trauungen, die Ausstellung von Ausweisen und Pässen, An-, Ab- und Ummeldungen, Grundbuch-Geschäfte, öffentliche Beurkundungen oder Beglaubigungen.Ortsverwaltung Munzingen
Romanstraße 3
79112 Freiburg-Munzingen
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