Finanzamt Freiburg-Stadt
Das Finanzamt Freiburg-Stadt ist eine Behörde des Bundeslandes Baden-Württemberg mit Sitz in Freiburg-Stadt. Übergeordnete Aufsichtsbehörde des Finanzamtes Freiburg-Stadt sind die Oberfinanzdirektion Karlsruhe und das Finanzministerium Baden-Württemberg. Die Aufgabe des Finanzamts Freiburg-Stadt ist in der Regel für die Verwaltung der Steuerarten Einkommensteuer mit Lohnsteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Kraftfahrzeugsteuer und Grunderwerbsteuer zuständig. Die Einkommen-, Kraftfahrzeugs-, Körperschaft- und Umsatzsteuer, die das Finanzamt Freiburg-Stadt erhebt, sind Gemeinschaftssteuern, die sowohl dem Land als auch dem Bund zufließen. Die Grunderwerbsteuer steht dem Land Baden-Württemberg zu und kann es den Kommunen direkt weiterreichen. Das Finanzamt Freiburg-Stadt ermittelt zudem für die Kommunen die Bemessungsgrundlagen für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Das sind Steuern, die von den Kommunen selbst erhoben werden. Das Finanzamt ermittelt jährlich aufgrund der Angaben der Bürger, aus Steuererklärungen oder anderen Informationen, die Besteuerungsgrundlagen. Dann setzt das Finanzamt Freiburg-Stadt die jeweiligen Steuern fest, was in der Regel in Form eines Steuerbescheids geschieht und erhebt sie im Anschluss daran. Der Amtsbezirk des Finanzamts Freiburg-Stadt umfasst das Stadtgebiet von Freiburg im Breisgau.Finanzamt Freiburg-Stadt
Sautierstraße 24
79104 Freiburg im Breisgau
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