Finanzamt Freiburg-Land
Das Finanzamt Freiburg-Land ist eine Behörde des Bundeslandes Baden-Württemberg mit Sitz in Freiburg-Land. Übergeordnete Aufsichtsbehörde des Finanzamtes Freiburg-Land sind die Oberfinanzdirektion Karlsruhe und das Finanzministerium Baden-Württemberg. Die Aufgabe des Finanzamts Freiburg-Land ist in der Regel für die Verwaltung der Steuerarten Einkommensteuer mit Lohnsteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Kraftfahrzeugsteuer und Grunderwerbsteuer zuständig. Die Einkommen-, Kraftfahrzeugs-, Körperschaft- und Umsatzsteuer, die das Finanzamt Freiburg-Land erhebt, sind Gemeinschaftssteuern, die sowohl dem Land als auch dem Bund zufließen. Die Grunderwerbsteuer steht dem Land Baden-Württemberg zu und kann es den Kommunen direkt weiterreichen. Das Finanzamt Freiburg-Land ermittelt zudem für die Kommunen die Bemessungsgrundlagen für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Das sind Steuern, die von den Kommunen selbst erhoben werden. Das Finanzamt ermittelt jährlich aufgrund der Angaben der Bürger, aus Steuererklärungen oder anderen Informationen, die Besteuerungsgrundlagen. Dann setzt das Finanzamt Freiburg-Land die jeweiligen Steuern fest, was in der Regel in Form eines Steuerbescheids geschieht und erhebt sie im Anschluss daran. Das Finanzamt Freiburg-Land hat seinen Sitz in Freiburg. Die Gründung des Finanzamts reicht in das Jahr 1921 zurück. Die jetzige Behörde besteht seit dem 1983. Nach der Gebietsarrondierung im Juli 2006 umfasst der Amtsbezirk 36 Gemeinden des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald.Anzeige