Landstraße L 128
Die Landstraße L 128 liegt im Bundesland Baden-Württemberg innerhalb des Regierungsbezirks Freiburg und verbindet Kirchzarten mit Neustadt im Schwarzwald. Die Kurzbezeichnung der Landesstraße besteht aus dem vorangestellten Großbuchstaben L und der fortlaufenden Nummer 128. Der Verkehrsweg ist im Eigentum des Landes Baden-Württemberg, anfallende Aufgaben für die für die Landstraße L 128 steuert, koordiniert und plant das zuständige Regierungspräsidium Freiburg. Die Landstraße L 128 beginnt als Abzweigung von der Bundesstraße B 31 bei Kirchzarten-Zarten, führt über die Orte Himmelreich, Buchenbach, St. Märgen, Turner, Joostal und endet in Neustadt im Schwarzwald.Anzeige